- Beim betreten der Anlage ist ein Mannschaftsliste mit Verantwortlichen
abzugebeben.
- Eine Maskenplicht gilt auf dem Gesammten Gelände.
- Ausnahmen: Auf dem Platz beim aufwärmen, spielende Spieler, beim Duschen.
- Wichtig: Auf der Auswechselbank gilt die Maskenplicht. (RKI-Wert über 34,9)
- Jeder Spieler/Verantworlticher hat sein eigenes Getränk.
- In die Umkleiden dürfen max. 8 Personen, in die Duschen max. 4 Personen
(Mannschfaten bitte untereinader absprechen, da es nur eine Dusche für beide Mannschaften gibt).
- Das Aufhalten in der Kabiene ist auf ein minimum zu reduzieren.
- Halbzeitbesprechung nach Möglichkeit im freien.
- Kabienen und Duschen müssen ausreichend gelüfftet werden.
- Das Spuken auf den Rasen ist zu unterlassen.
Vielen Dank für Ihr/Euer Verständis die Coronaschutzbeauftragte.
(Datum: 20.10.2020; Autor: Corvin Scheithauer, Stephanie Schnitzenbaumer)
- Auf der gesammten Sportanlage sind die behördlichen Covid-19 Maßnahmen einzuhalten.
- Maskenpflicht auf dem gesammten Gelände.
- Beim Betreten der Sportanlage müssen Zuschauer sich in die vorhandenen Anwesenheitsliste
eintragen.
- Das Gebäude darf nur betrten werden um die Toiletten zu benutzen.
- Die Zuschauer haben sich auf der Seite des Sportheimes aufzuhalten (gegnüber der
Spielerbänke).
- Nur Verantwortlichen und Spielern der Mannschaften dürfen sich auf der gegenübeliegenden Seite
aufhalten.
- Es werden nur (wenn überhaupt) Getränke
verkauft.
Vielen Dank für Ihr Verständis die Coronaschutzbeauftragte.
(Datum: 20.10.2020; Autor: Corvin Scheithauer, Stephanie Schnitzenbaumer)